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09.04.2020

Bundespreis UMWELT BAUEN: Abgabefrist verlängert

Die Bewerbungsfrist für den 2020 erstmals ausgelobten Bundespreis UMWELT BAUEN wird aus aktuellem Anlass verlängert. Bewerber haben daher noch bis zum 22.05.2020 die Möglichkeit sich für den Bundespreis zu bewerben.

Alle Akteure des Baubereichs sind daher eingeladen, die verlängerte Bewerbungsfrist für eine Bewerbung zu nutzen: Bauherren und Bauträgern, Büros für Architektur, Gebäudetechnik-, Stadt- oder Landschaftsplanung sowie Herstellen oder Forschungseinrichtungen. Die Ausschreibung richtet sich an in Deutschland realisierte Bauwerke oder Quartiere in fortgeschrittener Planung.

Der Bundespreis umfasst die Kategorien „Wohngebäude“, „Nicht-Wohngebäude“, „Quartiere“ und „Nachhaltigkeit und Innovationen“. Neben diesen Wettbewerbskategorien werden noch drei Sonderpreise für besonders innovative Ansätze vergeben. Unter den Stichworten „Resilienz“ und „Suffizienz“ geht es um die Anpassung an den Klimawandel und um Strategien zur Verringerung des Ressourceneinsatzes. Auch sollen Bauvorhaben honoriert werden, die Aspekte der Biologischen Vielfalt in besonderer Weise berücksichtigen und damit einen substanziellen Beitrag zum Schutz und zur Umsetzung von „Stadtnatur“ leisten. Das dritte Feld „Gebäudehülle & Bauprodukt“ ist für neuartige Lösungen mit innovativen Materialien und Baukonstruktionen gedacht. Mehrfachbewerbungen in verschiedenen Kategorien sind möglich.

Weitere Informationen zum Bundespreis und zum Bewerbungsprozess unter: https://www.umweltbundesamt.de/bundespreis-umwelt-bauen-start




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


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