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23.01.2019

BMU setzt mit neuen Leitlinien Qualitäts-Standards für Bürger-Beteiligung

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat heute Leitlinien mit Qualitäts-Standards für Bürger-Beteiligungs-Verfahren vorgestellt. Die Leitlininen mit dem Titel „Gute Bürgerbeteiligung. Leitlinien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit“ wurden unter Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern und Beschäftigten des BMU nach wissenschaftlicher Anleitung entwickelt.

Mit Bürger-Beteiligungs-Verfahren bindet das BMU Bürgerinnen und Bürger in beratender Funktion in Entscheidungs-Prozesse ein. Das heißt, dass Bürgerinnen und Bürger die Informations-Grundlagen für eine Entscheidung mit Hinweisen oder eigenen Vorschlägen verbessern. Die Entscheidung und die Verantwortung bleibt beim BMU. Bürger-Beteiligungs-Verfahren des BMU richten sich an Privatpersonen. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung, um an einem Bürger-Beteiligungs-Verfahren teilzunehmen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


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