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Energiecheck

Energienews


11.02.2020

80 % Förderung für Wohngebäude-Energieberatung

Konkret wurde die Förderung von bisher 60 % auf 80 % des förderfähigen Beratungshonorars angehoben, mit einem Höchstsatz von 1300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten (bisher 1100 Euro). Die Energieberatung kann zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden, der Beratungsempfänger muss allerdings einen Eigenanteil von mindestens 10 % selbst tragen.

Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. Die Anträge müssen vor Beginn der Beratung durch antragsberechtigte Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes beim BAFA gestellt werden.

Im Fokus der neutralen Energieberatung steht dann eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands des Gebäudes. Dem Beratungskunden wird auf dieser Basis aufgezeigt, wie er das Wohngebäude zu einem KfW-Effizienzhaus modernisieren kann. Gefördert wird aber auch ein individueller Sanierungsfahrplan. Dieser enthält Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz, wenn der Eigentümer die energetische Sanierung nach und nach angehen will. Bestandteil der Beratung, deren Ergebnisse für den Kunden in einem Energieberatungsbericht zusammengefasst werden, sind die voraussichtlichen Investitionskosten und mögliche Fördermittel.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


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