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Energiecheck

Energienews


09.11.2012

Verbraucherzentrale NRW sammelt Versorgerschreiben zu Strompreiserhöhungen

Wenn Stromversorger die Preise erhöhen, müssen sie sechs Wochen zuvor per Brief über die Höhe der Aufschläge informieren – und über die Gründe dafür. Die Verbraucherzentrale NRW will nun untersuchen, ob Anbieter stichhaltige Argumente für Preiserhöhungen nennen und die angekündigten Aufschläge angemessen erscheinen.

Deshalb bittet sie Haushalte in NRW, denen jetzt Strompreiserhöhungen angekündigt werden, die Anschreiben ihrer Stromversorger bis 14. Dezember an die Verbraucherzentrale NRW zu schicken. Die Ergebnisse der Überprüfungen sollen nach der Auswertung im Frühjahr 2013 vorgestellt werden.

Weitere Informationen unter www.vz-nrw.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


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