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Energiecheck

Energienews


21.11.2016

Verbesserte Förderung für erneuerbare Energien

Die KfW gibt Neuerungen im Programm Erneuerbare Energien – Standard bekannt. Sie gelten seit 18. November 2016.

  • Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, darf den Bruttokaufpreis inklusive Mehrwertsteuer finanzieren.
  • Modernisierungen können über das KfW-Programm 270 finanziert werden, wenn sie zur Leistungs- oder Ertragssteigerung der Anlage führen.
  • Der Erwerb gebrauchter Anlagen kann ebenfalls über das KfW-Programm finanziert werden, wenn diese nicht länger als 12 Monate am Stromnetz waren.
  • Es gibt eine zusätzliche Laufzeitvariante mit 15 Jahren Zinsbindung.

Photovoltaikanlagen werden zukünftig ebenfalls im Programm 270 finanziert.

Das separate Programm Photovoltaik mit der Programmnummer 274 wurde geschlossen und in das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) integriert.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


Wichtige Angaben für Sie entschlüsselt
 



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