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Energiecheck

Energienews


07.11.2017

Neue Richtlinien sind jetzt veröffentlicht

Die Änderungen in den Förderprogrammen „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan iSFP)“ sowie „Energieberatung Mittelstand“ sind durch die Bekanntmachung der neuen Richtlinien im Bundesanzeiger offiziell.

Mit den neuen Richtlinien, die zum 1. Dezember 2017 in Kraft treten, wird der Kreis der antragsberechtigten Energieberater in den Beratungsfeldern Wohngebäude und mittelständische Unternehmen erweitert.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Newsletter 23-2017 sowie im Beitrag „Mehr qualifizierte Beratung“, der im GEB 11/12-2017 erscheint und Ihnen hier bereits vorab zur Verfügung gestellt wird.

Diskutieren Sie zu diesem Thema im GEB-Forum mit!




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Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


Wichtige Angaben für Sie entschlüsselt
 



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