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Energienews


02.05.2014

KfW erhöht Tilgungszuschüsse für energetische Stadtsanierung

Im Förderprogramm „IKK – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren“ (218) werden bei Sanierungen zum Effizienzhaus 70 und 55 die Tilgungszuschüsse erhöht.

Bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur zum KfW-Effizienzhaus 55 erhöht sich der Zuschuss auf 17,5 %, bei der Sanierung zum Effizienzhaus 70 steigt er auf 12,5 % des KfW-Kreditbetrags. Die Änderung betrifft alle Zusagen ab 1. Juni 2014. Informationen zu Anträgen, die der KfW bereits vorliegen, finden Sie im Kommunal-Newsletter der KfW.

Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen wurde die Möglichkeit von Teilsanierungen klarer geregelt und das Programmblatt angepasst.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


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