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Energiecheck

Energienews


26.08.2019

KfW-Information für Multiplikatoren

Die kfW informierte am 22. August über Änderungen bei der Wohnwirtschaft.

1. KfW-Wohneigentumsprogramm (124): Erhöhung des max. Kreditbetrages auf 100.000 EUR ab 01.10.2019

Die KfW möchte die Attraktivität des KfW-Wohneigentumsprogramms (124) steigern.
Deshalb wird der max. Kreditbetrag von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.
Der neue Kredithöchstbetrag gilt für alle Anträge, die ab dem 01.10.2019 bei der KfW eingehen.

2. Altersgerecht Umbauen - Kredit (159), Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167), KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134): Verlängerung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von 4 auf 12 Monate ab 01.10.2019

Wir verlängern die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von 4 auf 12 Monate.
Eine Bereitstellungs-provision für nicht abgerufene Kreditbeträge wird also künftig erst ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW berechnet.
Diese Regelung gilt für Kreditanträge, die ab dem 01.10.2019 bei der KfW eingehen.

www.kfw.de

 

 

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


Wichtige Angaben für Sie entschlüsselt
 



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