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Energienews


23.11.2015

KfW-Förderung für Einbruchschutz

Private Eigentümer und Mieter können jetzt höhere Zuschüsse im Programm Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455) erhalten, wenn sie in einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung und/oder zum Einbruchschutz investieren oder den Standard „Altersgerechtes Haus“ durch ihre Umbaumaßnahmen erreichen.

Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz erhöhen sich auf 10 % der förderfähigen Investitionskosten, beim Erreichen des Förderstands „Altersgerechtes Haus“ auf 12,5 %. Die Mindestinvestitionskosten sinken von 3750 Euro auf 2000 Euro.

Wer ausschließlich Maßnahmen zum Einbruchschutz durchführen lässt, kann je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 200 bis max. 1500 Euro erhalten. Bei Investitionen in barrierereduzierende Maßnahmen kann ein Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von mind. 200 Euro bis max. 6250 Euro beantragt werden. Zum 1. April 2016 wird auch die Kreditförderung (159) entsprechend erweitert.

Weitere Informationen sind im KfW-Newsletter sowie im Steckbrief Einbruchschutz zusammengefasst, die nach der Anmeldung aufgerufen werden können.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


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