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Energiecheck

Energienews


26.02.2016

KfW-Förderung für Batteriespeicher

Ab 1. März 2016 können im KfW-Programm Erneuerbare Energien Speicher (275) wieder Anträge zur Finanzierung von Batteriespeichern in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gestellt werden können. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will dazu in den kommenden Tagen eine neue Förderbekanntmachung veröffentlichen.

Die KfW informiert in ihrem Newsletter über wichtige Änderungen:

  • Die Leistungsabgabe der PV-Anlage ist auf 50 % der installierten Leistung beschränkt, zuvor waren es 60 %.
  • Für die geförderten Batterien muss eine Zeitwertersatzgarantie von zehn Jahren vorliegen, zuvor waren es sieben Jahre.
  • Die Richtlinie sieht derzeit nur Zusagen nach De-Minimis (Komponente 1) vor, daher sind aktuell Landwirte nicht antragsberechtigt.
  • Die Höhe der Tilgungszuschüsse im Programmzeitraum (bis Ende 2018) gestaltet sich degressiv, das heißt in Abhängigkeit des Antragszeitraums von 25 % bis 10 % der förderfähigen Kosten. Zusagen für Tilgungszuschüsse stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Mitteln aus dem Bundeshaushalt für Tilgungszuschüsse. Wenn die jährlichen Budgets für Tilgungszuschüsse mit Zusagen voll belegt sind, können keine weiteren Zusagen mehr ausgesprochen werden.

Details zur Förderung sind im KfW-Merkblatt zu finden, das angemeldete Nutzer im KfW-Partnerportal herunterladen können. Dort stehen auch die überarbeiteten Formulare für die „Anlage zum Kreditantrag“ und die „Handreichung zur Ermittlung des Tilgungszuschusses“. Zur aktuellen KfW-Information gelangen Sie hier.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


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