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Energiecheck

Energienews


13.04.2015

Förderung für Klimaschutz in Kommunen

Das Bundesumweltministerium hat im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eine neue Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz in sogenannten Masterplan-Kommunen veröffentlicht.

Diese Kommunen verfolgen einen Plan, mit dem sie ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 % gegenüber 1990 senken wollen.

Der „Masterplan“ soll Kommunen dabei unterstützen, Strukturen zu etablieren, die langfristig die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen. Mit der nun veröffentlichten Förderrichtlinie wird an die bestehende Förderung angeknüpft. Seit 2012 werden 19 Kommunen mit dem Programm „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz“ gefördert.

Neue Masterplan-Kommunen können für die vierjährige Programmlaufzeit, die am 1. Juli 2016 starten soll, eine Förderung von bis zu 80 % ihrer förderfähigen Ausgaben für die Erstellung des Masterplans und das Masterplanmanagement erhalten. Eine ausgewählte Maßnahme wird mit bis zu 200.000 Euro gefördert. Das Antragsverfahren verläuft zweistufig. Frist zur Skizzeneinreichung ist 31. August 2015.

Die bisherigen Masterplan-Kommunen können eine Verlängerung des Projekts um zwei Jahre beantragen. Sie sollen mit ihrer Expertise die neuen Masterplan-Kommunen unterstützen.

Förderanträge können beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Weitere Informationen unter www.klimaschutz.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


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