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10.02.2015

Deutscher Architekturpreis 2015: bis 30. März bewerben

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) haben gemeinsam den Deutschen Architekturpreis 2015 ausgelobt.

Ziel ist es, für die Entwicklung des Bauens in unserer Zeit beispielhafte Bauwerke auszuzeichnen. Sie sollen eine besondere baukulturelle Qualität aufweisen bzw. von vorbildlichem Umgang bei der Sanierung und Modernisierung historischer Bausubstanz zeugen, dem nachhaltigen Bauen in ökologischer, ökonomischer und sozio-kultureller Hinsicht verpflichtet sein und positiv zur Gestaltung des öffentlichen Raumes beitragen.

Zugelassen zur Teilnahme am Deutschen Architekturpreis 2015 sind Bauwerke oder Gebäudeensembles, die zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 1. Februar 2015 in Deutschland fertig gestellt wurden. Die Unterlagen können bis zum 30. März 2015 eingereicht werden. Weitere Informationen unter www.deutscher-architekturpreis.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


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