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Energiecheck

Energienews


14.02.2013

Besteuerung von Photovoltaikanlagen

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg informiert über Änderungen bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen auf Privatgebäuden.

Inzwischen ist dafür keine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt mehr nötig, nur das Finanzamt muss über die Installation der neuen Anlage unterrichtet werden. Der neu aufgelegte "Aktuelle Tipp" zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen umfasst vor allem die Bereiche Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer. Er kann von der Homepage des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft kostenlos heruntergeladen werden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


Wichtige Angaben für Sie entschlüsselt
 



Schornsteinfeger helfen krebskranken Kindern
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