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Energiecheck

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10.10.2019

Antragsstopp bei Zuschuss „Altersgerecht Umbauen“

Eine Förderung in 2019 oder 2020 sei gegebenenfalls möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Die KfW fördert den Abbau von Barrieren auch weiterhin mit einem zinsgünstigen Kredit im Programm Altersgerecht Umbauen – Kredit (159).

Für das Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ (455-B) ist das nicht der erste Antragsstopp. Bereits am 9. August 2017 waren die damals eingeplanten Mittel von 75 Mio. Euro aufgebraucht. Erst ein Jahr später wurde das Programm neu gestartet.

Nun hat sich die GroKo erneut nicht mit Ruhm bekleckert – obwohl sie in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hat: „Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen benötigen barrierefreie und barrierearme Wohnungen und ein Wohnumfeld, in dem sie möglichst lange selbstbestimmt leben können. Deshalb wollen wir das KfW-Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ verstetigen.“




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


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