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Energiecheck

Energienews


03.12.2012

Antragsfrist für Förderprogramm verlängert

Das Umweltministerium Baden-Württemberg unterstützt die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden länger als ursprünglich geplant.

Dafür wurde das Förderprogramm Klimaschutz-Plus in einem Punkt geändert: Die Antragsfrist im Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm wurde auf den 31. Dezember 2012 verlängert. Von der Verlängerung profitieren kirchliche Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und andere Eigentümer von in Baden-Württemberg gelegenen Nichtwohngebäuden.

Die Landesenergieagentur KEA gibt Auskunft zu den Förderbedingungen und nimmt die Anträge entgegen. Antragsformulare und Förderbedingungen finden Sie unter
www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


Wichtige Angaben für Sie entschlüsselt
 



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