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Energiecheck

Energienews


07.05.2019

Änderungen beim Baukindergeld

Die KfW informiert in einem Newsletter darüber, dass sich zum 17. Mai 2019 die Förderbedingungen im Zuschussprodukt Baukindergeld (Produktnummer 424) ändern.

Die Antragsfrist wird verlängert: Der Antrag auf Baukindergeld kann künftig bis zu sechs statt drei Monate nach Einzug in die Wohnimmobilie gestellt werden.

Zudem gibt es Präzisierungen zur Antragsberechtigung und zu den Fördervoraussetzungen.

Die aktuellen und die neuen Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Baukindergeld finden Sie unter www.kfw.de/baukindergeld




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


Wichtige Angaben für Sie entschlüsselt
 



Schornsteinfeger helfen krebskranken Kindern
RVB Bad Staffelstein
BLZ : 770 621 39
Kto : 439 142
Verwendungszweck Spende