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Energiecheck

Energienews


16.08.2016

Zuschuss für Brennstoffzellen

Die KfW informiert in einem Newsletter über das Förderprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle" (433). Gefördert werden stationäre Brennstoffzellenheizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung für Wohngebäude.

Private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern können einen Zuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten erhalten.

Die Mittel für die Förderung werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aus dem "Anreizprogramm Energieeffizienz" der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Damit soll die Einführung innovativer Brennstoffzellentechnologie für die Wärme- und Stromversorgung in Deutschland angestoßen werden.

Förderdetails und Informationen zum Antragsweg finden Sie unter www.kfw.de/433




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


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