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21.01.2019

KfW Award Bauen 2019: Bewerbungsfrist endet am 20. Februar 2019

Private Bauherren oder Baugemeinschaften, die in den letzten 5 Jahren ein Neubau-Projekt umgesetzt oder ein bestehendes Gebäude erweitert, umgewidmet oder modernisiert haben, können sich jetzt noch für den KfW Award Bauen 2019 bewerben.

Unter dem Motto „Häuser für heute und morgen“ zeichnet die KfW private Bauherren und Baugemeinschaften aus, die mit ihren Bauprojekten "weiterdenken", neue Impulse setzen und

  • die Balance finden zwischen gelungener Architektur und Energie- und Kosten-Effizienz,
  • zukunftsorientiert und nachhaltig bauen sowie
  • Bestehendes und Neues harmonisch in das bauliche Umfeld integrieren.

Der KfW Award Bauen ist mit insgesamt 35 000 Euro dotiert.

Anmeldeschluss: 20. Februar 2019

Jetzt anmelden: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/%C3%9Cber-die-KfW/KfW-Awards/KfW-Award-Bauen/

 

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater







Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


Wichtige Angaben für Sie entschlüsselt
 



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