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Energiecheck

Energienews


06.09.2018

CO2-Bepreisung soll EEG-Umlage senken

Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt, die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien zu reformieren und gerechter zu machen, und hat deshalb ein Gutachten beauftragt. Die Verfasser des Gutachtens empfehlen, künftig auch den Verbrauch von Öl, Kohle, Gas, Diesel und Benzin mit den Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu belasten und diese Energieträger in Abhängigkeit ihrer CO2-Emissionen zu besteuern.

Dadurch sei es möglich, die häufig als „Preisschild der Energiewende“ missverstandene EEG-Umlage zu senken. Gleichzeitig entstünden durch die CO2-Bepreisung mehr ökonomische Anreize für den Klimaschutz. Im Rahmen des Gutachtens wurden zwei Reformoptionen untersucht, die die EEG-Kosten breiter als bisher verteilen.

CO2-Aufschlag für Kraft- und Heizstoffe

Reformoption 1: CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr.






Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen zu diesem Dokument zusammengestellt.
 


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